fbpx Die "Auto-entrepreneur"-Rechtsform in Frankreich
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Die französische Rechtsform des „auto-entrepreneurs“

Nach französischem Recht gelten für Unternehmen zwei Rechtsformen:

  • die Einpersonengesellschaft bzw. das Einzelunternehmen und
  • die Gesellschaft / Kapitalgesellschaft.

 

Der Status der Einpersonengesellschaft bzw. des Einzelunternehmens wird als entreprise individuelle bezeichnet.

Diese Unternehmensform betrifft alle Freiberufler, deren Tätigkeit unter eins der zwei folgenden Systeme der Unternehmensbesteuerung fällt: das herkömmliche Regime der tatsächlichen Besteuerung – régime réel – oder das Regime für Kleinstunternehmen – régime micro-entreprise (früher auto-entrepreneur).

Der Status des Auto-entrepreneurs wurde im Januar 2009 eingeführt. Er vereinfacht die Eintragung und das Führen von Kleinstunternehmen und gilt für Personen, die eine Geschäftstätigkeit nach dem Steuersystem micro-BIC für gewerbliche Einkünfte oder micro-BNC für nicht gewerbliche Einkünfte aufnehmen wollen. Dabei darf der Jahresumsatz folgende Grenzwerte nicht überschreiten (Zahlen für 2017):

  • 176.200 € für den Weiterverkauf von Waren oder Gütern (micro-BIC);
  • 72.500 € für die Erbringung von Dienstleistungen (micro-BNC).

Die im ersten Jahr der Tätigkeit zulässige maximale Umsatzhöhe wird anteilig auf der Grundlage des Datums der Geschäftsgründung berechnet und darf diesen anteiligen Betrag nicht übersteigen. Diese Umsatzgrenzen dürfen ab dem zweiten Jahr für zwei aufeinander folgende Jahre und innerhalb einer bestimmten Spanne überschritten werden (34.400 € > 36.500 € oder 85.800 € > 94.300 € für 2020).

Unternehmen, die beiden Geschäftstätigkeiten nachgehen (Dienstleistung und Verkauf) können als micro-entreprise eingestuft werden, vorausgesetzt, die jährlichen Gesamteinnahmen liegen nicht über 85.800 € und der Anteil der Dienstleistungstätigkeit nicht über 34.400 €.

 

Eigenerklärung

Die Eintragung als Kleinstunternehmen erfolgt über eine einfache Eigenerklärung und kann online über folgende Webseite durchgeführt werden: www.autoentrepreneur.urssaf.fr Am Ende des Vorgangs ist eine bestätigte Kopie des Ausweises (Aufenthaltskarte oder Reisepass) hochzuladen.

Gewerbe- oder Handwerksbetriebe müssen sich außerdem bei dem (jeweiligen) Handels- und Gesellschaftsregister – Registre du Commerce et des Sociétés (RCS) – oder dem Handwerksregister – Répertoire des Métiers (RM) – anmelden.

Bestimmte Unternehmensformen sind vom Status des micro-entreprise (auto-entrepreneur) ausgeschlossen. Hierzu zählen insbesondere alle Geschäfte im Zusammenhang mit dem professionellen Kauf und Verkauf von Immobilien (Grundstücksmakler, Bauherren, Finanzgesellschaften, Wohnungsunternehmen etc.). Außerdem bestehen bestimmte Beschränkungen für Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler und Aktivitäten im sportlichen Bereich. Die vollständige Übersicht der vom Status des micro-entreprise ausgeschlossenen Unternehmen kann bei der örtlichen Industrie- und Handels- bzw. Handwerkskammer (Chambre de Commerce oder Chambre des Métiers) erfragt werden.

 

Eintragung - SIREN und SIRET

Nach der Online-Eigenerklärung wird von der Webseite eine automatische Bestätigung verschickt. Hierauf folgt noch eine offizielle Eingangsbestätigung (récépissé) des für Unternehmensformalitäten zuständigen CFE (Centre de Formalités des Entreprises). Sobald die Anmeldung bearbeitet wurde, wird die Handelsregisternummer (SIREN und SIRET) ausgestellt. Damit ist das Unternehmen offiziell eingetragen.

Steuern und Sozialabgaben - die Optionen „micro-fiscal“ und „micro-social“

Der unter das vereinfachte sozialversicherungsrechtliche Regime für Kleinstunternehmen (régime micro-social simplifié) fallende Auto-entrepreneur zahlt Sozialabgaben (cotisations sociales). Diese sind monats- oder quartalsweise auf der Grundlage des vorangehenden Monats- oder Quartalsumsatzes fällig. Für 2017 gelten folgende Prozentsätze:

  • Händler: 13,1% des Umsatzes;
  • Dienstleister: 22,7% des Umsatzes;
  • Freiberufler: 22,5% des Umsatzes, wobei die Rente von der Altersversicherungskasse (Caisse d’assurance vieillesse) der CIPAV verwaltet wird.

Ein Auto-entrepreneur kann sein Einkommen zudem nach dem régime micro-fiscal simplifié versteuern. Bei diesem System der schuldbefreienden Zahlung der Steuer – versement libératoire de l’impôt – wird die fällige Einkommensteuer auf der Grundlage des Quellenabzugsverfahrens entrichtet. Auch hier erfolgen die Zahlungen umsatzabhängig auf Monats- oder Quartalsbasis und berechnen sich nach folgenden Sätzen:

  • Händler: 1% des Umsatzes;
  • „Gewerbliche“ oder „industrielle“ Dienstleister: 1,7% des Umsatzes;
  • Freiberufler: 2,2% des Umsatzes.

Die Berechtigung für die schuldbefreiende Zahlung der Steuer richtet sich nach dem revenu fiscal de référence, d. h. dem zu versteuernde Einkommen des veranlagten Haushalts für das Jahr N-2. 2017 darf das zu versteuernde Einkommen des Jahres 2015 den Schwellenwert von 26.791 € pro Anteil am zusammenveranlagten Einkommen - part de quotient familial – nicht überschreiten. Die jährliche Einkommensteuererklärung ist weiterhin auszufüllen, jedoch fällt keine Einkommensteuer an.

Hat der Auto-entrepreneur keinen Anspruch auf die schuldbefreiende Zahlung der Steuer, ist ebenfalls eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben. Der zu versteuernde Gewinn wird dann von den Steuerbehörden ermittelt. Er ergibt sich aus dem erklärten Bruttoumsatz abzüglich eines Pauschalbetrags für Betriebsausgaben in Höhe von:

  • 71% des Umsatzes bei Händlern;
  • 50% des Umsatzes bei Tätigkeiten, die unter das BIC-System fallen, sowie
  • 34% des Umsatzes bei Freiberuflern (BNC).

 

Umsatzsteuer

Ein Auto-entrepreneur kann die Umsatzsteuer (auf Französisch TVA) weder in Rechnung stellen noch sich die gezahlten USt.-Beträge erstatten lassen. Auf allen Rechnungen hat daher der Vermerk „TVA non applicable, article 293 B du CGI“ zu erscheinen, der auf das Entfallen der Umsatzsteuer nach dem allgemeinen französischen Steuergesetzbuch hinweist.

 

„Taxe Professionnelle“

Im Jahr der Unternehmensgründung ist der Auto-entrepreneur von der Gewerbesteuer (taxe professionelle) befreit. Ab dem zweiten Jahr wird sie jedoch auch bei einer Tätigkeit in den eigenen vier Wänden fällig. Der zu zahlende Mindestbeitrag wird von der jeweiligen Stadtverwaltung festgelegt.

 

Buchführungspflichten

Kleinstunternehmen müssen über alle Einnahmen Buch führen.

Ein Auto-entrepreneuer, der mit Waren oder Gütern handelt oder möblierte Unterkünfte anbietet, muss außerdem Buch über alle Betriebsausgaben führen.

Von allen Rechnungen und förmlichen Angeboten/Kostenvoranschlägen ist ein Exemplar aufzubewahren.

 

Die Fédération des Auto-entrepreneurs

Der gemeinnützige Verband Fédération des Auto-entrepreneurs (Fnae) wurde im März 2009 nach der Einführung des neuen Status für Kleinstunternehmer (Januar 2009) vom derzeitigen Vorsitzenden Grégoire Leclercq ins Leben gerufen.

Der Fnae vefolgt folgenden Zweck:

  1. Zusammenschluss aller Micro-entrepreneurs* Frankreichs in einem Verband – einschließlich aller regionalen, in einer oder mehreren Regionen eingetragenen Micro-entrepreneur-Clubs und -Verbände aber auch unabhängige Vereinigungen, die die Entwicklung des Kleinstunternehmertums fördern.
  2. Angebot von Informationen, Einzelgesprächen, Einzel- oder Gruppenschulungen, Coaching, Beratungen, Konferenzen und Seminaren sowie Produktempfehlungen für Verbandsmitglieder über die Verbandswebseite und regionale Clubtreffen/-events.
  3. Erhöhung der landesweiten Sichtbarkeit der lokalen Aktionen der Micro-entrepreneur-Clubs durch die Strukturierung des Netzwerks auf Landesebene und Veröffentlichung von Erfolgsberichten in den Medien.
  4. Technischer Support für die regionalen Clubs mit Hilfe von Kommunikationsmitteln, speziellen Tools und Referenzmaterial.
  5. Lobbyarbeit sowie Vertretung und Verteidigung der Interessen von Kleinstunternehmern gegenüber öffentlichen Stellen.
  6. Heranführen verschiedener Zielgruppen an die vielfältigen Aspekte der Unternehmertätigkeit – vor allem junge Leute, Studenten, Frauen, ältere Mitbürger, Menschen aus schwierigen Regionen, Menschen mit Behinderung – und Unterstützung der Verbandsmitglieder bei der Erarbeitung ihres Geschäftskonzepts.

*Seit dem 1. Januar 2016 geltende neue Bezeichnung für auto-entrepreneur

 

Unsere Grundsätze

Eine umsetzungsstarke, pragmatische und konkrete Herangehensweise:

  • Hilfe für Start-ups
  • Umfassende Evaluierung von Geschäftsideen etc.
  • Lokales und individuell zugeschnittenes Business Coaching
  • Erfahrungsaustausch
  • Bündeln von Interessen rund um ein gemeinsames Ziel und Vorhaben
  • Informationen und Schulungen für die berufliche Entwicklung
  • Einschätzung künftiger Chancen und Hemmnisse

 

Unsere obersten Prioritäten

Die Commitments unseres Teams:

  • Eintreten für die Interessen unserer Unternehmer
  • Auftreten als offizieller Sprecher: Beobachter, Meinungsführer, öffentliche Stellungnahmen, Förderung des Zusammenhalts im Freelance-Ökosystem
  • Vertretung unserer Mitglieder gegenüber Behörden, Kunden und Existenzgründungseinrichtungen
  • Entwicklung von immer nützlicheren, effektiveren, adäquateren und produktiveren Tools und Inhalten
  • Bereitstellung eines offenen, gemeinschaftlich und partizipativ genutzten Treffpunkts für Einzelunternehmer, die sich austauschen und Netzwerke pflegen möchten
  • Förderung des Unternehmergeists und neuer Unternehmer

 

Unser Wirkungskreis

Der Verband arbeitet in Partnerschaft mit den wichtigsten Existenzgründungseinrichtungen: ADIE, BGE, CCI, CMA, Pôle Emploi, URSSAF, RSI, CIPAV, etc.

Gegenüber den Medien und öffentlichen Stellen tritt er als Sprecher auf, um den Auto-entrepreneur-Status (bzw. Micro-entreprise-Status, wie er seit dem 1. Januar 2016 heißt) zu verteidigen, kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln.

Da Freiberufler allein und häufig von zuhause aus arbeiten, ist der Verband außerdem für sie da, um zu informieren, anzuleiten und bei administrativen und steuerrechtlichen Fragen zu unterstützen, aber auch um die Gründung von Netzwerken zu ermöglichen. Die regionalen und landesweiten Treffen und Veranstaltungen stehen jedem offen - auch Nichtmitgliedern der Fédération des Auto-entrepreneurs. Mitglieder haben außerdem Anspruch auf zusätzliche Services wie Coaching, Rechtsbeistand und Berufshaftpflichtversicherungen.

Einige Services der Fédération des Auto-entrepreneurs stehen allen Interessenten offen, darunter Einzelgespräche und Weiterbildungen.

Die Einzelgespräche sollen Ihnen helfen, diverse Themen Ihrer Selbständigkeit anzugehen. Zur Auswahl stehen zwei Angebote:

  • Wenn Sie eine ganz konkrete Frage zu Ihrer bestehenden Tätigkeit haben, empfiehlt sich das 15-minütige Gespräch (Preis 15 €).
  • Das 1-stündige Gespräch (50 €) bietet eine ausführliche Beratung zu Fragen wie Gründung von Einzelunternehmen in Frankreich, Wahl des richtigen rechtlichen / steuerrechtlichen Status (micro oder réel), administrative und steuerliche Pflichten (Anmeldung der Geschäftstätigkeit, Einkommensteuererklärung, Sozialversicherungsbeiträge, Steuern etc.), Umfang der Sozialversicherungsleistungen oder Schritte zur Geschäftserweiterung.

Als Schulungseinrichtung bietet der Verband eine umfassende Auswahl an beruflichen Einzel- oder Gruppenschulungen sowie Workshops für Unternehmer an, in denen alle Aspekte der Gründung, des Managements und der Entwicklung der freiberuflichen Tätigkeit behandelt werden.

 

Traduction réalisée par Andrea Klatt, Traductrice technique Français - Allemand, Anglais - Allemand

Übersetzung von Andrea Klatt, Dipl.-Übersetzerin für Französisch - Deutsch, Englisch - Deutsch

 


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